Leitfaden zur Bereitstellung von Ladestationen am Arbeitsplatz: Wichtige Punkte, die am Arbeitsplatz und bei den Mitarbeitern zu Hause zu beachten sind
(Laut Charge France war Frankreich im Jahr 2024 das dynamischste Land in Europa in Bezug auf die Ladeinfrastruktur mit einer Wachstumsrate von 115 %; Bildquelle: Okemppainen/Dreamstime)
Mit der zunehmenden Elektrifizierung von Firmenfahrzeugflotten beschränkt sich der Ladebedarf nicht mehr auf Firmenparkplätze. Wie lassen sich Ladestationen vorschriftsmäßig und effizient am Arbeitsplatz einsetzen? Und wie kann dieses System sicher und einfach auf die Wohnungen der Mitarbeiter ausgeweitet werden, unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Aspekte? Diese Fragen stehen heute im Mittelpunkt jeder umfassenden Energiewende-Strategie eines Unternehmens.
Dieser Artikel nutzt den rechtlichen Rahmen und die konkrete Praxis in Frankreich, um die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit der Installation von Ladeinfrastruktur in diesen beiden Umgebungen zu analysieren und geeignete operative Ansätze vorzuschlagen.
I. Installation auf dem Firmenparkplatz
(Bild: INJET Swift 2.0 für professionelles Laden)
1. Firmeneigene Parkplätze
Besitzt das Unternehmen die Parkplätze, kann es ein Projekt zur Installation von Ladestationen frei starten, es sei denn, diese Parkplätze befinden sich in einem Wohngebäude.
In diesem Fall können zwei Situationen eintreten:
a) Gemeinschaftsinstallationsprojekt: Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine Gemeinschaftsinstallation beschließen, vorbehaltlich der Zustimmung der Generalversammlung und finanziert von allen Miteigentümern oder einem Dritten (gemäß Artikel L.353-12 und L.353-13 des Energiegesetzbuches).
b) Fehlt ein gemeinsames Projekt, kann das Unternehmen den Verwalter der Wohnanlage schriftlich benachrichtigen und die Installation auf eigene Kosten auf seinem Privatgrundstück gemäß Artikel L.113-16 des Bau- und Wohnungsgesetzbuches durchführen.
Es ist zu beachten, dass Projekte mit einer großen Anzahl von Anschlüssen oder einer Änderung des elektrischen Netzes des Gebäudes der Genehmigung durch die absolute Mehrheit der Generalversammlung bedürfen (Artikel 25.j) des Gesetzes Nr. 65-557 vom 10. Juli 1965).
2. Fallbeispiel eines Mieterunternehmens
Wenn das Unternehmen Mieter ist und eine Ladestation in den gemieteten Räumlichkeiten installieren möchte, muss es vorher die Zustimmung des Eigentümers einholen.
Unterliegt die Immobilie dem Wohnungseigentumsregime, so hängt die Möglichkeit für einen gewerblichen Mieter, das Recht auf Wiederbeschaffung (Artikel L.113-16 des CCH) geltend zu machen, vom Mietvertrag und der Position des Vermieters ab.
3. Das Recht, für Unternehmen zu starten
In Frankreich wird das Recht zur Installation von Ladestationen – ursprünglich Wohngebäuden vorbehalten – schrittweise auf Geschäftsgebäude und Firmenparkplätze ausgeweitet. Somit kann auch ein Unternehmen, dem das Grundstück nicht gehört, die Installation einer Ladestation auf seinem zugewiesenen Parkplatz beantragen.
Gemäß Artikel L.111-1 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzes ist unter einem „Gebäude“ jedes Gebäude zu verstehen, das zur Aufnahme beruflicher oder anderer Tätigkeiten bestimmt ist.
Somit kann ein Mieter eines Wohngebäudes gemäß Artikel L.113-16 ff. des CCH ein Terminal in einem privaten und sicheren Bereich installieren.
Dieser Rechtsrahmen impliziert:
a) dass ein Mieter oder Benutzer mit einem geschlossenen und reservierten Raum die Installation beantragen kann;
b.) dass die Installationskosten im Allgemeinen vom Mieter getragen werden;
c) dass jede Änderung des elektrischen Netzes des Gebäudes von der Generalversammlung mit der in Artikel 25.j des Gesetzes vom 10. Juli 1965 vorgesehenen Mehrheit genehmigt werden muss.
Dieses Initiativrecht bietet Unternehmen echte Flexibilität, unterliegt aber weiterhin Sicherheits- und Compliance-Vorgaben.
Empfehlungen:
a) Vor Beginn der Arbeiten ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Eigentümer oder dem Treuhänder abzuschließen, in der die Verantwortlichkeiten und die Kostenverteilung festgelegt sind (siehe Artikel 606 des Bürgerlichen Gesetzbuches über größere Reparaturen).
b) Die Klauseln über die Installation und Nutzung von Elektrizität sind in den Leasingvertrag aufzunehmen, um die Kontinuität des Installations- und Betriebsrechts zu gewährleisten.
II. Installation einer Ladestation bei den Mitarbeitern zu Hause
(Bild: INJET Swift 2.0 zum Laden zu Hause)
Angesichts des zunehmenden Einsatzes von elektrifizierten Firmenfahrzeugen bieten immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitern oder Nutznießern von Firmenfahrzeugen eine Heimladelösung an.
Dieses Modell verbessert den Komfort und die Effizienz des Ladevorgangs erheblich, wirft aber Fragen hinsichtlich des Gerätebesitzes, der rechtlichen Genehmigungen und des Hardware-Managements auf.
1. Terminaleigenschaften
Es lassen sich zwei Hauptmuster beobachten:
a) Vom Unternehmen durchgeführte Installation: Das Unternehmen kauft oder mietet das Terminal und lässt es direkt beim Mitarbeiter zu Hause installieren.
b.) Installation auf Initiative des Mitarbeiters: Der Mitarbeiter kauft und installiert das Terminal selbst, wobei die Kosten teilweise oder vollständig vom Unternehmen erstattet werden.
Der wesentliche Unterschied liegt im Eigentum der Geräte.
Gehört das Endgerät dem Unternehmen, so bringt der Weggang eines Mitarbeiters Einschränkungen mit sich: Entfernung des Geräts, Verwaltung der Benutzerkonten, Rückholung der SIM-Karte und andere betriebliche Aspekte.
Um diese Schwierigkeiten zu überwinden, bietet der Markt mittlerweile modulare Lösungen an, mit Endgeräten, die über abnehmbare Einheiten und externe SIM-Karten verfügen und so den Transfer und die Wartung erleichtern.
Weitere Details finden Sie in der Modellpräsentation.INJET Swift 2.0Serien-Wechselstromladegerät.
2. Genehmigungen und rechtliche Verfahren
Unabhängig von der gewählten Methode ist für die Installation einer Ladestation im Haus eines Mitarbeiters in Frankreich eine vorherige Genehmigung erforderlich:
a) Bei einem freistehenden Haus muss der Arbeitnehmer die schriftliche Zustimmung des Eigentümers einholen.
b) Bei einer Eigentumswohnung ohne gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur kann der Arbeitnehmer sein Recht auf einen Ladepunkt geltend machen.
Dieses Recht ist in den Artikeln L.113-16 ff. und R.113-6 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuches definiert.
Der Antrag muss per Einschreiben mit Rückschein an den Eigentümer oder den Gebäudeverwalter gesendet werden und Folgendes enthalten:
a) den geplanten Standort und die technische Beschreibung der Arbeiten;
b.) das elektrische Anschlussdiagramm;
c) die voraussichtliche Projektdauer und die Kontaktdaten des Dienstleisters.
Der Gebäudemanager hat drei Monate Zeit, um mit triftiger Begründung (Sicherheit, geplante Gemeinschaftsarbeiten usw.) Einspruch zu erheben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Antwort, darf der Arbeitnehmer die Arbeiten fortsetzen.
Wenn eine Gemeinschaftsinstallation bereits geplant ist, müssen die Arbeiten koordiniert werden und Gegenstand einer formellen Vereinbarung sein.
III. Auswahl der richtigen Installations- und Versorgungsmethode
(Bildquelle: Electric Era)
Sobald die Entscheidung gefallen ist, die Arbeitsplätze oder die Wohnungen der Mitarbeiter auszustatten, stellt sich die Frage: Mit wem soll man zusammenarbeiten und wie soll die Ausrüstung beschafft werden?
Es gibt verschiedene Modelle, jedes mit seinen eigenen Vorteilen in Bezug auf Kosten, Service und Skalierbarkeit.
1. Beauftragen Sie einen zertifizierten Installateur.
Qualifizierte Installateure bieten einen Komplettservice: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme.
Dies ist eine geeignete Option für mittelgroße Projekte.
Es zeichnet sich durch seine Einfachheit und Geschwindigkeit aus, hat aber auch Einschränkungen:
a.) Begrenzte Auswahl an Geräten;
b.) Unterschiedliches Fachwissen;
c.) Abhängigkeit vom Hersteller oder Vertriebshändler bei der Softwarewartung.
2. Wenden Sie sich an einen Elektrogerätehändler.
Die Distributoren bieten eine große Auswahl an Marken und vorteilhafte Konditionen für Großeinkäufe.
Die Installation übernehmen sie jedoch nicht: Dafür müssen Sie einen qualifizierten Elektriker beauftragen.
Dieser Ansatz eignet sich für Unternehmen mit einem internen technischen Team oder solche, die die Kontrolle über das Projekt behalten möchten.
3. Kooperieren Sie mit einem Ladeinfrastrukturbetreiber (CPO).
Ladepunktbetreiber (CPOs) bieten Komplettlösungen an: Hardware, Managementplattform und Wartung.
Dieses Modell reduziert den internen Verwaltungsaufwand und optimiert das Energiemanagement.
Es eignet sich besonders für große Unternehmen, die das Laden im Rahmen einer umfassenden Energiestrategie auslagern möchten.
Dieses Modell ist jedoch nicht für jeden ideal:
a) Unternehmen, die Kostenkontrolle und Wahlfreiheit anstreben, könnten feststellen, dass CPO-Angebote teurer und weniger flexibel sind.
b) Strukturen mit internen IT-Teams können bestimmte bestehende Funktionalitäten duplizieren.
4. Arbeiten Sie direkt mit einem Terminalhersteller zusammen.
Die direkte Zusammenarbeit mit einem Hersteller eliminiert Zwischenhändler, führt zu besseren Preisen und gewährleistet Konsistenz über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg. Allerdings verfügen nicht alle Hersteller über eine Organisation, die den Bedürfnissen französischer Firmenflotten gerecht wird.
INJET, ein im europäischen Markt fest etablierter Hersteller, zeichnet sich durch seine geschäftsorientierte Herangehensweise aus:
A.)Strategische Ausrichtung:INJET stellt die Energiewende von Fahrzeugflotten in den Mittelpunkt seiner Strategie und mobilisiert seine Ressourcen – Produktentwicklung, technischer Support und Kundendienst – auf dieses Ziel ausgerichtet.
B.)Netzwerk zertifizierter Installateure:Ein landesweites Netzwerk gewährleistet durch standardisierte Schulungen und einheitliche Kontrollprotokolle eine gleichbleibende Ausführungsqualität und kontrollierte Kosten.
C.)Integrierte Komplettlösung:Von der Planung bis zur Wartung gewährleistet INJET die Konsistenz zwischen der Ladeinfrastruktur und dem Energiemanagementsystem des Unternehmens.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass INJET sich der Unterstützung von Unternehmen verschrieben hat, die vor den komplexen Herausforderungen der Elektromobilität stehen, indem es Ladelösungen anbietet, die auf die tatsächlichen Bedürfnisse von Fachleuten zugeschnitten sind.
Wer wir sind
Energielösungen
Medien
Dienstleistungen
Nehmen Sie Kontakt auf








